AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVLB)

Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.

1. Allgemeines

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten durch Angebotsannahme, Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Sie sind bis zur Auftragsbestätigung stets freibleibend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, haben für uns keine Geltung.

Mündliche oder fernmündliche Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

 

2. Preise

Die genannten Preise sind Tagespreise. Es liegen die heute gültigen Rohstoff- und Fertigungskosten zugrunde.

Sofern sich eine Lieferung auf eine Zeitspanne von mehr als einem Monaten erstreckt, bzw. zwischen Angebot und Lieferung eine Zeitspanne von mehr als 14 Tagen besteht und sich Kostenänderungen ergeben, bleibt uns eine entsprechende Preiskorrektur vorbehalten.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

3. Lieferung

Lieferfristen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Mangel an Rohstoffen oder andere Notstände, die einen Ausfall oder Verringerung unserer Produktion zur Folge haben, entbinden uns von der Einhaltung dieser Fristen, ohne dass dem Besteller hieraus ein Recht auf Entschädigung oder Rücktritt vom Vertrag erwächst. Flyer und Präsentation lässt die bestellte Ware gemeinsam mit Paletten, in Versandkartons und sonstigen Transportmitteln beim Kunden anliefern. Die Zustellung erfolgt an den auf der Sendung angegebenen Adressaten durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift des Empfängers. Der Empfänger ist damit einverstanden, dass die Übergabe auch an eine andere Person erfolgen darf, von der den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere in den Räumen des Adressaten (Empfänger) anwesende Mitglieder, Mitarbeiter und Angestellte des Haushaltes des Empfängers sowie unmittelbare Nachbarn des Adressaten. Wird eine Nachbarschaftsabgabe durchgeführt, erhält der Adressat eine Benachrichtigungskarte mit einem qualifizierten Hinweis zurzeit und zum Ort der Übergabe. Der Kunde hat Transporthilfsmittel, außer Versandkartons, gleicher Art, Zahl und Güte an Flyer und Präsentation zurückzugeben. Die Rückgabe kann jeweils unentgeltlich an den die Bestellung anliefernden Transportunternehmer erfolgen. Macht der Kunde von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, hat er den Rücktransport an den Sitz von Flyer und Präsentation auf seine Kosten selbst zu organisieren.

 

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlassen hat. Dieses gilt auch dann, wenn die Frachtkosten von uns getragen werden. Eine Transportversicherung wird von uns nicht abgeschlossen.

 

5. Gewichts- und Mengenabweichungen

Handelsübliche Abweichungen in Farbe, Stärke und Gewichtsabweichungen von 10% nach oben und unten, sowie Mehr- oder Minderlieferungen von 10% - bei Kleinaufträgen bis 1.000 Stück von 25%, bei Aufträgen von 1.001 bis 3.000 Stück von 15 % - sind zulässig. Als handelsübliche Abweichungen gelten Maßtoleranzen von +/- 1%, mindestens aber +/- 3mm.

Berechnet wird immer die gelieferte Ware.

 

6. Beanstandungen

Reklamationen finden nur Berücksichtigung, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang schriftlich angezeigt werden. Bei begründeten und von uns anerkannten Beanstandungen liefern wir nach unserer Wahl Ersatz oder leisten entsprechende Gutschrift. Weitergehende Ansprüche – insbesondere Folgeschäden – erkennen wir nicht an.

Bei farblichen Reproduktionen in allen Herstellungsfarben können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.

Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragung hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neusten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

                       

7. Schutzrechte

Wir sind nicht verpflichtet zu prüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden. Alle Forderungen dieser Art gehen zu Lasten des Bestellers.

 

8. Werkzeuge, Druckplatten, Hilfsmittel, Herstellungsvermerk

Soweit Flyer und Präsentation  im Rahmen der Auftragsabwicklung Werkzeuge, Klischees oder andere Produktionsmittel herstellt oder beschafft, verbleiben diese zur freien Verfügung im Eigentum von Flyer und Präsentation. Der Kunde erlangt keinen Eigentums- oder Besitzverschaffungsanspruch. Dies gilt auch für den Fall, dass die Herstellung bzw. die Beschaffung der Produktionsmittel vereinbarungsgemäß vom Kunden zu bezahlen ist.

Skizzen, Entwürfe, Probedrucke, Muster und Modelle bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen weder nachgeahmt, vervielfältigt, noch dritten Personen oder Konkurrenzfirmen zugängig gemacht werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass jeder Flyerständer auf der Rückseite einen Herstellervermerk enthält, mit den Kontaktdaten zu Flyer und Präsentation.

 

9. Zahlungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, spätestens aber 21 Tagen nach Rechnungsdatum, in bar (beinhaltet ebenfalls Zahlungen per Überweisung, sofern nichts anderes vereinbart) ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel und Refinanzierungspapiere werden grundsätzlich nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Scheckzahlungen gelten erst nach Einlösung als erfüllt.

Wir sind berechtigt, wenn sich nach Annahme des Auftrages eine Gefährdung unseres Zahlungsanspruches herausstellt, Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Als Gefährdung sehen wir auch eine nachträglich eingeholte ungünstige Auskunft an. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat zu berechnen. Bei Bestellungen im Onlineshop unter www.flyerstaender.de haben alle Zahlungen per Vorkasse zu erfolgen – Die Ware wird hier erst nach Geldeingang, auf dem Konto von FP, an den Kunden verschickt. 

 

10. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Wird vor erfolgter Zahlung die Ware weiterveräußert, so tritt aus dem Verkauf entstehende Forderungen an Stelle der Ware. Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich mitzuteilen.

 

11. Informationen über Produkte

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, von der Firma Flyer und Präsentation unverbindliche Produktinformationen oder Angebotsübersichten  per Email, Post oder Fax zu Erhalten.

 

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Wischhafen, der Gerichtsstand richtet sich nach dem Sitz von Flyer & Präsentation. Es gilt deutsches Recht.

 

13. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AVLB unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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